Im U1-Verfahren erstatten die Krankenkassen die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Umlage U1. Bei allen Krankenkassen können die Unternehmen zwischen verschiedenen Kombinationen aus Umlagen und Erstattungspauschalen wählen. Je nach Krankenstand im Betrieb kann sich ein Wechsel lohnen. Nimmt Ihr Unternehmen am U1-Verfahren teil, sollten Sie in den kommenden Wochen prüfen, ob die aktuelle Variante passt. Für einen Wechsel haben Sie noch bis Januar 2025 Zeit. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen.
Wann Ihr Unternehmen teilnimmt
Einbezogen in das U1-Verfahren sind sämtliche Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten (§ 1 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)). Erfüllt Ihr Betrieb diese Voraussetzung, hat er das Recht und die Pflicht, am U1-Verfahren teilzunehmen.