HR-Dilemma

Bildungsurlaub beantragt – muss der Arbeitgeber wirklich zahlen?

Ein Mitarbeiter will sich für eine Weiterbildung freistellen lassen. Doch ist das wirklich „Sonderurlaub“ – oder besteht sogar Anspruch auf bezahlte Freistellung?

Dilan Wartenberg

10.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Situation

„Ich habe da mal einen Bildungsurlaub eingereicht“, sagt der Mitarbeiter im Vorbeigehen.

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