Bildungsurlaub beantragt – muss der Arbeitgeber wirklich zahlen?
Ein Mitarbeiter will sich für eine Weiterbildung freistellen lassen. Doch ist das wirklich „Sonderurlaub“ – oder besteht sogar Anspruch auf bezahlte Freistellung?
Dilan Wartenberg
10.07.2026 ·
1 Min Lesezeit
Die Situation
„Ich habe da mal einen Bildungsurlaub eingereicht“, sagt der Mitarbeiter im Vorbeigehen.
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