Die Situation
Ein Mitarbeiter meldet sich mitten in der Schicht krank und verlässt den Arbeitsplatz. Im Betrieb bleiben dringende Aufgaben liegen, weil niemand rechtzeitig wusste, was noch bearbeitet werden muss. Der Arbeitgeber hatte im Arbeitsvertrag sogar festgehalten, dass der Mitarbeiter bei einer Krankmeldung auf „etwaige dringliche Arbeiten“ hinweisen soll und spricht deshalb eine Abmahnung aus.