HR-Dilemma

Krank gemeldet. Muss der Mitarbeiter auch noch sagen, welche Arbeiten liegen bleiben?

Wann bei der Krankmeldung eine kurze Info reicht und wann zusätzliche Pflichten zur rechtlichen Falle werden.

Dilan Wartenberg

17.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Situation

Ein Mitarbeiter meldet sich mitten in der Schicht krank und verlässt den Arbeitsplatz. Im Betrieb bleiben dringende Aufgaben liegen, weil niemand rechtzeitig wusste, was noch bearbeitet werden muss. Der Arbeitgeber hatte im Arbeitsvertrag sogar festgehalten, dass der Mitarbeiter bei einer Krankmeldung auf „etwaige dringliche Arbeiten“ hinweisen soll und spricht deshalb eine Abmahnung aus.

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