Personalabbau geplant: Wer als Vorgesetzter jetzt noch Kapazitäten aufbaut, riskiert nicht immer die Kündigung
Wenn Umstrukturierungen und ein Abbau von Arbeitsplätzen anstehen, sind Führungskräfte kontraproduktiv, die ihren Mitarbeitern noch großzügig Wohltaten genehmigen und den Personalabbau damit unnötig erschweren sowie verteuern. Doch genau damit sollten Sie rechnen, denn manche Vorgesetzte stellen sich im Loyalitätskonflikt zwischen Ihnen als Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern auf die Seite der Mitarbeiter. Unter welchen Voraussetzungen Sie ein solches Verhalten mit einer Kündigung ahnden können, zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 14.5.2025 (4 SLa 539/24).
Hildegard Gemünden
17.03.2026
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2 Min Lesezeit
Der Fall: Vorgesetzter genehmigt Elternteilzeit und mehr
In einem Konzernunternehmen wurde ein Bereich zu Ende Mai 2024 geschlossen. Gerüchte hierzu gab es schon länger. Etwa 30 Führungskräfte wurden hierüber am 15.2.2024 vertraulich informiert – darunter auch eine im betroffenen Bereich beschäftigte Führungskraft. Noch vor der allgemeinen Bekanntgabe genehmigte diese Führungskraft unter anderem eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit in Vollzeit sowie mehrere Anträge auf Elternteilzeit mit 32 Stunden pro Woche bis in die Jahre 2026/2027, obwohl mit den betreffenden Mitarbeitern bereits Elternzeiten ohne Arbeit vereinbart waren, die im Jahr 2024 geendet hätten.
Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter deshalb fristlos, hilfsweise fristgemäß. Er habe seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt. Durch seine Genehmigungen habe er dem Unternehmen einen erheblichen Vermögensschaden verursacht, obwohl er wusste, dass ab Juni kein Bedarf mehr an der Arbeitskraft der Mitarbeiter bestünde. Mit der Bewilligung der Elternteilzeiten sei zudem besonderer Kündigungsschutz einhergegangen.
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