Praxis-Hilfe
Trotz gerichtlichen Vergleichs: Befristung war unwirksam!
Geht es um die Befristung eines Arbeitsverhältnisses, können schnell Fehler passieren – mit erheblichen finanziellen Folgen für Sie als Arbeitgeber. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitgeber jedenfalls einen ziemlichen Bock geschossen, weil er die Beteiligungsrechte des Personalrats vor einem gerichtlichen Vergleich nicht auf dem Schirm hatte.
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
23.03.2026
·
2 Min Lesezeit
Der Fall
Ein Arbeitnehmer war seit April 2017 ununterbrochen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät beschäftigt. Das im April 2017 begründete Arbeitsverhältnis war befristet bis zum 31.03.2019. Es wurde mehrfach verlängert, zuletzt vom 26.09.2022 bis zum 31.12.2022.
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