Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – warten Sie nicht auf eine gesetzliche Regelung!

Bereits im April 2023 hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter regeln sollte. Seitdem hören wir dazu nichts mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie in puncto Arbeitszeiterfassung abwarten dürfen. Das zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg vom 21.8.2024 (15 K 964/24).

Britta Schwalm

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein anonymer Hinweis bei der Arbeitsschutzbehörde

Das Hamburger Amt für Arbeitsschutz erhielt im September 2023 die anonyme Beschwerde eines Arbeitnehmers: Bei seinem Arbeitgeber werde regelmäßig sonntags gearbeitet und es komme zu Arbeitszeitverstößen. Eine unangekündigte Betriebsbesichtigung ergab wenige Tage später, dass etwa ein Drittel der Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit tätig war und ihre Arbeitszeiten nicht erfasste.

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