Der Fall Nr. 1: Arbeitszeugnis muss sorgfältig gefaltet werden
Im ersten Fall verlangte eine Mitarbeiterin, eine Rechtsanwältin, dass ihr Arbeitszeugnis vom früheren Arbeitgeber geändert wird. Sie bemängelte eine ganze Reihe von Auffälligkeiten wie etwa die Angabe ihrer Privatanschrift, die Form, wie das Arbeitszeugnis gefaltet war, sowie den Umstand, dass die Berufsbezeichnung des Unterzeichners in ihrem Fall fehlte. Man landete vor dem Arbeitsgericht.