Anzeigepflicht bei Krankheit – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist da
Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich die Anzeigepflicht für diejenigen Ihre Mitarbeiter geändert, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das sollte sich jetzt auch in Ihren Arbeitsverträgen widerspiegeln. Folgende Formulierung können Sie ab sofort einsetzen: