„Aushilfsjob nach Festanstellung = 2 Beschäftigungsverhältnisse?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

29.05.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Minijobber hat demnächst bei uns ein Jahr auf 520/538-€-Basis gearbeitet. Zum 31.7.2024 endet die Beschäftigung. Wir würden den Mitarbeiter gerne zum 1.8.2024 als kurzfristig beschäftigte Aushilfe wieder anmelden und dann sozialversicherungsfrei laufen lassen. Geht das?

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