Azubi fliegt fristlos raus wegen heftiger Kritik am Arbeitgeber!
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Azubis veröffentlicht ein YouTube-Video, in dem er Ihnen Lügen vorwirft. Eine böse Überraschung, aber Sie sind nicht wehrlos! Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall berechtigt sein. So hat es jedenfalls das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall entschieden (Arbeitsgericht (ArbG) Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23). Dieses Verhalten ist auch nicht mehr mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen.
Britta Schwalm
27.04.2025
·
3 Min Lesezeit
Der Fall: Üble Arbeitgeberkritik per Video
In diesem Fall ging es um einen Auszubildenden, der im September 2023 seine Ausbildung zum Mediengestalter bei einem großen Berliner Verlag – dem Springer Konzern – begonnen hatte. Kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bekannte sich der Arbeitgeber eindeutig und unmissverständlich dazu, auf der Seite Israels zu stehen.
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