Beim Urlaub Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie mitreden

Ihre Mitarbeiter werden diesen Satz nicht gern lesen: Urlaub ist auch Chefsache! Jeder Arbeitgeber hat ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn es um die Urlaubsgewährung der Mitarbeiter geht. Achten Sie also darauf, dass sich Ihre Mitarbeiter beim Urlaub nicht zu sehr selbst bedienen, sondern die Spielregeln einhalten und beispielsweise auch die Urlaubsinteressen der Arbeitskollegen berücksichtigen.

Britta Schwalm

17.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Urlaubswünsche müssen aber berücksichtigt werden

Grundsätzlich müssen Sie die Urlaubswünsche Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen, § 7 Absatz 1 Satz 1, erster Halbsatz, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), und ihnen den begehrten Urlaub gewähren. Dabei haben Sie den Urlaub – soweit es den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen betrifft – aus gesundheitspolitischen Gründen zusammenhängend zu erteilen.

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