FRAGE
Wir beschäftigen einen voll versicherungspflichtigen Mitarbeiter für 1.000 € im Monat. Dieser Beschäftigte arbeitet außerdem noch in Belgien als Geschäftsführer eines kleinen Betriebs. Er pendelt hin und her und hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?