Betreuung eines kranken Kindes: Erhalten die Beschäftigten Geld von der Krankenkasse oder von Ihrem Unternehmen?

Nach den Sommerferien bekommen Sie das vermutlich wieder häufiger zu hören: „Mein Kind ist krank, ich kann heute nicht zur Arbeit kommen.“ Mitarbeiter mit kranken Kindern bleiben grundsätzlich zu Recht zu Hause. Sie als Entgeltabrechner haben dann aber zu klä­ren, ob der Beschäftigte Entgeltfortzahlung Ihres Unternehmens oder Kinderkrankengeld erhält. Das ist oft gar nicht so einfach. Lesen Sie hier, wie Sie jeden Fall rechtssicher abwickeln.

Britta Schwalm

28.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein stichhaltiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Arbeitsrechtlich gilt sein Fehlen als unverschuldet. Ihr Unternehmen muss den betreffenden Beschäftigten in diesem Fall von der Arbeit freistellen. Unter Umständen hat er auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Grundsätzlich gibt es hier 2 Möglichkeiten:

1.  Für die ausgefallene Arbeitszeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Ihr Unternehmen (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

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