Betriebsprüfungen & Co: Wie Sie Widerspruch richtig einlegen, wenn Sie am Ergebnis zweifeln

Auch Betriebsprüfer und Sachbearbeiter der Sozialversicherungsträger irren sich hin und wieder. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Unternehmen unberechtigterweise zu Nachzahlungen herangezogen werden soll, sollten Sie Widerspruch einlegen. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen und in welchen Fällen Sie mit dem Widerspruch die Zahlungspflicht sogar umgehend stoppen können.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Offizielle Entscheidungen, die von den Sozialversicherungsträgern getroffen werden, sind Verwaltungsakte. Gegen diese können Sie Widerspruch einlegen.

Beispiel: Ein Nachforderungsbescheid nach einer Betriebsprüfung oder die Entscheidung über die Versicherungspflicht eines Mitarbeiters im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens.

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