Offizielle Entscheidungen, die von den Sozialversicherungsträgern getroffen werden, sind Verwaltungsakte. Gegen diese können Sie Widerspruch einlegen.
Beispiel: Ein Nachforderungsbescheid nach einer Betriebsprüfung oder die Entscheidung über die Versicherungspflicht eines Mitarbeiters im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens.