Der Fall: Betriebsversammlung im Urlaub des Betriebsratsvorsitzenden
Der Vorsitzende eines 5-köpfigen Betriebsrats hatte für 5 Tage Urlaub beantragt. Nachdem dieser genehmigt war, teilte er dem Arbeitgeber mit, dass an seinem dritten Urlaubstag eine Betriebsversammlung stattfinden werde. Im Nachgang verlangte er deshalb eine Zeitgutschrift von 18,5 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto: 8,25 Stunden für die Leitung der Betriebsversammlung, 4,5 Stunden für deren Vorbereitung am Vortag und 5,75 Stunden für die Nachbereitung am Folgetag.