Betriebsveranstaltungen: Verspätete Pauschalversteuerung kann für Sie als Arbeitgeber teuer werden

Ob Sommerfest, Firmenjubiläum oder Weihnachtsfeier: Bis zu 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr sind für Ihre Mitarbeiter steuer-und sozialabgabenfrei, sofern die Kosten höchstens 110 € pro Mitarbeiter betragen. Weitere Veranstaltungen und 110 € übersteigende Kosten sind beitragsfrei, sofern Sie sie mit 25 % pauschalversteuern. Doch hier ist jetzt Eile geboten. Denn sonst droht die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, obwohl Sie Pauschalsteuer abgeführt haben (Bundessozialgericht (BSG), 23.4.2024, B 12 BA 3/22 R).

Britta Schwalm

13.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Firmenjubiläum im September, Pauschalversteuerung im März

Ein Unternehmen hatte mit seinen Mitarbeitern am 5.9.2015 ein Firmenjubiläum gefeiert und dafür über 200.000 € aufgewandt. Rund 160.000 € waren davon wegen Überschreitens des 110-Euro-Freibetrags steuerpflichtig. Die Pauschalsteuer hierfür zahlte der Arbeitgeber aber erst mit einer berichtigten Lohnsteueranmeldung am 31.3.2016. Sozialversicherungsbeiträge führte er nicht ab.

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