FRAGE
Unsere Mitarbeiter bekommen 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Dabei verfällt der übergesetzliche Urlaub von 10 Tagen laut Arbeitsvertrag, wenn er am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen ist. Was schreiben wir nun in die Urlaubsbescheinigung eines langjährigen Mitarbeiters, der zu Ende August gekündigt und von seinem 2025er Urlaub nur 14 Tage genommen hat? Da ihm beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der volle Jahresurlaub zusteht, werden wir ihm 6 Urlaubstage – also die Differenz zum gesetzlichen Mindesturlaub – abgelten. Beziffern wir seinen Urlaubsanspruch auf 20 oder 30 Tage?