Bundesarbeitsgericht erlaubt mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitspausen

Als Arbeitgeber müssen Sie nicht schon zu Beginn eines Arbeitstags Transparenz über die Lage der Arbeitspausen Ihrer Mitarbeiter schaffen. Liegen betriebliche Erfordernisse vor, die mehr Flexibilität fordern, ist es ausreichend, wenn Ihre Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben (Bundesarbeitsgericht (BAG) 30.10.2024, Az. 5 AZR 266/23).

Britta Schwalm

18.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Mitarbeiter fühlte sich zur Bereitschaft in der Pause gezwungen

In diesem Fall ging es um einen früheren Produktionsmitarbeiter eines Betriebs der Feinstblechverpackungsindustrie. In diesem Unternehmen wurden vornehmlich Verpackungen für Lebensmittel und Getränke hergestellt.

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