„Chef, ich habe Überstunden und keine Pause gemacht“: Das kann gerade bei Teilzeitkräften teuer werden
Vor allem am Ende des Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter nachträglich die Vergütung vorgeschriebener und angeblich nicht genommener Pausen verlangen. Dieses Risiko ist besonders groß bei Teilzeitkräften, denen nur aufgrund von Überstunden eine Pause zusteht. Das zeigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.2.2025 (5 AZR 51/24).
Britta Schwalm
21.05.2025
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4 Min Lesezeit
Der Fall: Mitarbeiterin behauptet, keine Pausen gemacht zu haben
Das ist die Vorgeschichte: Eine Klinikärztin mit 30 Stunden pro Woche wurde im Dienstplan regelmäßig von Montag bis Freitag je 6 Stunden von 7:30 bis 13:30 Uhr eingeteilt. Meistens arbeitete sie jedoch länger und hätte 30 Minuten Pause machen müssen (§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)).
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