Dank dieser Änderungen soll die betriebliche Altersvorsorge an Fahrt aufnehmen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nach Ansicht der Bundesregierung weder genügend in Unternehmen verbreitet noch ausreichend bei den Mitarbeitern angekommen. Deshalb will sie neue Anreize setzen. Ziel ist es, eine bAV als festen Bestandteil in möglichst vielen Unternehmen zu etablieren. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen dafür vorgesehen sind und wie sich diese auf die Entgeltabrechnung auswirken können.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Das zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt derzeit als Referentenentwurf vom 24.6.2024 vor. Es zielt auf eine größere Verbreitung der bAV ab – insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen.

Sozialpartnermodell für alle?

Das bereits 2018 eingeführte und auf Tarifvertrag beruhende Sozialpartnermodell soll weiterentwickelt werden. Künftig sollen auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, Betriebsrenten einführen können. Unter der Voraussetzung, dass sich Arbeitgeber finanziell besonders beteiligen, können solche Systeme künftig auch ohne tarifvertragliche Grundlage etabliert werden.

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