1. Sie haben die Pflicht zur Ausbildung
Die Ausbildungspflicht bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass Ihre Auszubildenden das Ausbildungsziel innerhalb der festgelegten Zeit erreichen können. Die eigentliche Durchführung der Ausbildung dürfen Sie als Ausbildungsbetrieb einem Ausbilder übertragen. Die Ausbildungsleitung sollte unverzüglich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages den Eintrag des Vertragsabschlusses in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der jeweiligen Kammer vornehmen lassen.