Der Fall: Arbeitgeber googelt Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hatte sich auf eine befristete Stelle in der Rechtsabteilung einer Hochschule beworben. Einem Mitglied der Auswahlkommission fiel kurz vor dem Vorstellungsgespräch auf, dass ihm der Name des Bewerbers bekannt vorkam, weshalb er diesen googelte. Dabei stieß er auf einen Wikipedia-Eintrag, wonach eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen (versuchten) Betrugs vorlag. Der Bewerber hatte sich offenbar wiederholt zum Schein beworben und anschließend Entschädigungsklagen wegen unzulässiger Diskriminierung erhoben.