Den Solidaritätszuschlag führen Sie bald für noch weniger Mitarbeiter ab
Den Solidaritätszuschlag von 5,5 % erheben Sie derzeit nur noch für wenige Mitarbeiter. Durch Anhebung der „Nullzone“ ab dem Jahr 2025 reduziert sich der Anteil der Beschäftigten weiter, die ihn überhaupt noch zahlen müssen. Ganz abgeschafft ist die Abgabe aber nach wie vor nicht. Lesen Sie hier, was ab kommendem Jahr konkret gilt.
Britta Schwalm
28.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag (Nullzone) übersteigt. An die Nullzone schließt sich ein Milderungsbereich an. Nullzone und Übergangsbereich sind bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
Die aktuellen Nullzonen sind die folgenden:
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