Der Mitarbeiter geht sofort, bekommt aber weiter Entgelt: So regeln Sie die wichtigsten Fragen

Mitarbeiter in wichtigen Schlüsselpositionen müssen häufig sofort freigestellt werden. Das bedeutet: Sie verlassen das Unternehmen mit dem Kündigungs- oder Aufhebungsvertrag sofort, beziehen aber Entgelt, solange die Kündigungs- oder Auslauffrist noch läuft. Diese Freistellungsphase stellt Sie vor allem in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht vor Herausforderungen.

Britta Schwalm

23.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer, deren Beschäftigung demnächst endet, können mit sofortiger Wirkung freigestellt werden. Dies geschieht häufig, wenn ein Mitarbeiter in seiner bisherigen Beschäftigung mit sensiblen Daten umgegangen ist oder Geheimnisträger war. Auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ist eine Freistellung keine Seltenheit. Der Beschäftigte erhält während der Freistellung grundsätzlich weiterhin sein bisheriges Entgelt, hat aber gleichzeitig keinerlei Arbeitspflichten mehr und stellt diese folglich auch nicht zur Verfügung. Ihr Unternehmen übt seine Weisungsbefugnis nicht mehr aus. Damit entfallen wichtige Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis. Die Versicherungspflicht endet aber noch nicht automatisch.

So entscheiden Sie bei bezahlten Freistellungen richtig:

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