Desksharing: Ihr Betriebsrat bestimmt nur teilweise mit

Je mehr und häufiger Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, desto weniger Büroplätze brauchen Sie im Betrieb. Wenn Sie deshalb Büroflächen reduzieren und Desksharing einführen wollen, müssen Sie jedoch unter Umständen das Mitbestimmungsrecht Ihres Betriebsrats beachten (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, 6.8.2024, 21 TaBV 7/24).

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Arbeitgeber spart Bürofläche

Das Planungskonzept eines Arbeitgebers sah vor, dass die Mitarbeiter nicht mehr an fest zugewiesenen Arbeitsplätzen arbeiten sollten, sondern im sogenannten Desksharing. In der Folge hätten die Mitarbeiter private Gegenstände nur noch in begrenztem Umfang mitbringen dürfen und ihren Arbeitsplatz allabendlich komplett freiräumen müssen (CleanDesk-Policy). Dem Konzept zufolge sollten die Büroflächen außerdem in bestimmte Nutzungsbereiche aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber sah hierin eine mitbestimmungsfreie Regelung des Arbeitsverhaltens.

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