Keinen Urlaub bekommen Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer Ihres Unternehmens gelten. Das sind beispielsweise freie Mitarbeiter oder Selbstständige.
Auch Heimarbeiter bekommen Urlaub
Echte Heimarbeiter sind zwar keine Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinn. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, sind diese Mitarbeiter allerdings nicht bei allen Arbeitnehmer-Ansprüchen außen vor (Urteil vom 20.8.2019, Az. 9 AZR 41/19). Der Heimarbeiter im Streitfall bekam nach Beendigung der Beschäftigung eine Urlaubsabgeltung zugesprochen.