Diese Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben Anspruch auf Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt für Teilzeit­ und Vollzeitkräfte ebenso wie für geringfügig entlohnte und (für länger als 4 Wochen) kurzfristig beschäftigte Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende. Wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, ändert das an ihrem Urlaubsanspruch nichts.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Keinen Urlaub bekommen Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer Ihres Unternehmens gelten. Das sind beispielsweise freie Mitarbeiter oder Selbstständige.

Auch Heimarbeiter bekommen Urlaub

Echte Heimarbeiter sind zwar keine Arbeitnehmer im herkömmlichen Sinn. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt, sind diese Mitarbeiter allerdings nicht bei allen Arbeitnehmer-Ansprüchen außen vor (Urteil vom 20.8.2019, Az. 9 AZR 41/19). Der Heimarbeiter im Streitfall bekam nach Beendigung der Beschäftigung eine Urlaubsabgeltung zugesprochen.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: