Hintergrund & Einordnung
603-€-Kräfte: Wie Sie neue und alte Gefahren für die Entgeltgrenze umschiffen
Geringfügig entlohnte Mitarbeiter, auch 603-€-Kräfte genannt, dürfen keinen Cent mehr als 603 € im Monat verdienen. Das klingt nach einer Vorgabe, die einfach umzusetzen ist. Doch was ist, wenn Ihr Unternehmen spontan zu Weihnachten eine Einmalzahlung leistet? Dann ist Ihr Rechentalent gefragt. Nur, wenn Sie in diesen Fällen rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreifen, gibt es bei der nächsten Betriebsprüfung nichts zu beanstanden.
Redaktion
02.01.2026
·
4 Min Lesezeit
Geringfügig entlohnte Beschäftigte auf 603-€-Basis sind – ebenso wie kurzfristig beschäftigte Aushilfen – Minijobber.
Unterscheiden Sie die beiden Varianten der Minijobs genau:
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