Schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter Ihres Betriebs genießen besonderen Kündigungsschutz. Bei diesem Personenkreis ist die ordentliche Kündigung trotz des Sonderkündigungsschutzes nicht ausgeschlossen. Wie Sie vorgehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
So läuft die Kündigung gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern in 6 Schritten ab
Haben Sie einen beweisbaren Kündigungsgrund und wollen Sie kündigen, gehen Sie wie folgt vor: