Hintergrund & Einordnung
Mehrfachbeschäftigung: Wann mehrere Minijobs zu Nachzahlungen führen – und wie Sie das prüfen
Bei 603-€-Jobs darf die Entgeltgrenze nicht überschritten und bei kurzfristig beschäftigten Aushilfen muss die Zeitgrenze eingehalten werden. Beides können Sie ohne weiteres im Auge behalten, wenn der Mitarbeiter nur in Ihrem Unternehmen arbeitet. Gerade Minijobber üben oft aber mehrere Beschäftigungen aus. Führen diese zur Überschreitung der jeweiligen Grenze, könnte Ihr Unternehmen von den Sozialversicherungsträgern zur Kasse gebeten werden, unabhängig davon, ob Sie von der Überschreitung wussten oder nicht. Das bedeutet für Sie als Entgeltabrechner eine besondere Herausforderung.
Redaktion
02.01.2026
·
2 Min Lesezeit
Übt ein Mitarbeiter jeweils gleichzeitig
- mehrere geringfügig entlohnte Jobs oder
- kurzfristige Beschäftigungen
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