Kommt es zu einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen, müssen Sie für Ihr Unternehmen mit Nachzahlungen rechnen, wenn ein tariflicher Entgeltanspruch übersehen worden ist. Sie können sich nicht damit entschuldigen, Sie hätten einen einschlägigen Tarifvertrag nicht gekannt bzw. nicht gewusst, dass dieser für Ihr Unternehmen gelte.
Kümmern Sie sich nicht um die entsprechenden Regelungen, kann Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Und Fahrlässigkeit wiederum führt dazu, dass Ihr Unternehmen nicht nur Beiträge nachzahlen muss, sondern dass dafür auch noch Säumniszuschläge anfallen.