Kompakter Überblick

Prüfen Sie, ob tarifliche Mindestlöhne den gesetzlichen Mindestlohn verdrängen

Das Entgelt, das ein Mitarbeiter mindestens verdienen muss, kann sich auch nach einem Tarifvertrag richten. Ein tariflicher Mindestlohn fällt grundsätzlich höher aus als der gesetzliche und geht diesem vor. Aktuell wurden wieder einige Tariflöhne angehoben.

Redaktion

02.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Kommt es zu einer Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen, müssen Sie für Ihr Unternehmen mit Nachzahlungen rechnen, wenn ein tariflicher Entgeltanspruch übersehen worden ist. Sie können sich nicht damit entschuldigen, Sie hätten einen einschlägigen Tarifvertrag nicht gekannt bzw. nicht gewusst, dass dieser für Ihr Unternehmen gelte.

Kümmern Sie sich nicht um die entsprechenden Regelungen, kann Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Und Fahrlässigkeit wiederum führt dazu, dass Ihr Unternehmen nicht nur Beiträge nachzahlen muss, sondern dass dafür auch noch Säumniszuschläge anfallen.

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