Hintergrund & Einordnung
Schwerbehinderte Mitarbeiter – Inklusion geht alle Arbeitgeber an!
Viele Arbeitgeber tun sich immer noch schwer, wenn es um den Einsatz schwerbehinderter Mitarbeiter geht. Daher stagnieren die Zahlen beschäftigter schwerbehinderter Menschen. Tatsache ist, dass immer noch viele Vorbehalte, Berührungsängste und Vorurteile existieren, wenn es konkret um den Einsatz von Menschen mit Behinderung geht.
Michael T. Sobik
29.05.2026
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3 Min Lesezeit
Unternehmen zahlen lieber eine hohe Ausgleichsabgabe, statt eine Beschäftigung anzubieten!
Das Gesetz ist eindeutig: Für alle Arbeitgeber besteht die Pflicht, schwerbehinderten Mitarbeitern oder Bewerbern eine Chance zur Beschäftigung zu bieten. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, § 154 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Ansonsten wird die Ausgleichsabgabe fällig.
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