Grundsätzlich werden auch 603-€-Kräfte individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen jedoch frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen.
In der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % sind enthalten:
Grundsätzlich werden auch 603-€-Kräfte individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen jedoch frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen.
In der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % sind enthalten: