Praxis-Hilfe

So berechnen Sie die Lohnsteuer für Minijobber – und nutzen alle Einsparmöglichkeiten

Pauschal oder nach den ELStAM? Vor dieser Frage stehen Sie sowohl bei kurzfristig beschäftigten als auch bei geringfügig entlohnten Mitarbeitern, wenn es um die Lohnsteuer geht. Wie Sie vorgehen, entscheiden Sie selbst. Zuvor sollten Sie aber sorgfältig abwägen.

Redaktion

02.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich werden auch 603-€-Kräfte individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen jedoch frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen.

In der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % sind enthalten:

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