Kompakter Überblick

So bereiten Sie sich auf bevorstehende Mindestlohnkontrollen optimal vor

Die Erhöhung des Mindestlohns – gerade der branchenspezifischen Mindestlöhne – bedeutet auch: Die Behörden kontrollieren wieder besonders gründlich, ob Arbeitgeber die Neuerungen tatsächlich korrekt umsetzen. Rechnen müssen Sie mit dem Zoll, aber auch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und ggf. mit dem Finanzamt. Sind Ihre Aufzeichnungen korrekt und sind Sie auf das, was kommt, ausreichend vorbereitet, ist alles nur halb so schlimm.

Redaktion

05.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit gezahlt wird, unterliegen Arbeitgeber in bestimmten Fällen einer Dokumentationspflicht. Das gilt zum einen für geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, und zum anderen für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Wirtschaftszweige:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

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