Hintergrund & Einordnung

Sonn- und Feiertagsarbeit – arbeiten, wenn andere freihaben

Viele Betriebe und Unternehmen müssen auch an Sonn- und Feiertagen produzieren oder einfach ihre Dienstleistungen anbieten. Die Berufstätigkeit an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Arbeitszeitgesetz eigentlich gar nicht gestattet. Aber: keine Regel ohne Ausnahme.

Michael T. Sobik

20.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Klare gesetzliche Vorgabe – Grundsätzlich keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Die Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Sonn- und Feiertagsruhe sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Im Grundsatz gilt: Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden, § 9 Abs. 1 ArbZG.

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