Das sind die Voraussetzung zur Bildung einer Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung kann in Ihrem Betrieb nur gewählt werden, wenn Sie regelmäßig mindestens 5 schwerbehinderte Mitarbeiter angestellt haben. Als Arbeitgeber haben Sie hier kein Initiativrecht und müssen es auch nicht forcieren. Beschäftigen Sie weniger Schwerbehinderte, ist die Schwerbehindertenvertretung für Sie kein Thema.