Praxis-Hilfe

Wie Sie Kurzfristigkeit und damit die Sozialversicherungsfreiheit von Aushilfen sicherstellen

Eine kurzfristige Beschäftigung sieht als Grundvoraussetzung einen befristeten Arbeitseinsatz vor. Die Maximalgrenze hierfür beträgt 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Jahreswechsel bleiben beim Einsatz von kurzfristig Beschäftigten besonders fehleranfällig. Hier gilt es, genau aufzupassen.

Redaktion

02.01.2026 · 4 Min Lesezeit

Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt ist.

Hat der Mitarbeiter im aktuellen Kalenderjahr die Zeitgrenze als Aushilfe in Ihrem oder in einem anderen Unternehmen bereits ausgeschöpft, ist eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich.

Welche Zeitgrenze gilt

Ob Sie bei einer Aushilfe die Arbeitstage- oder die Monatsgrenze ansetzen, hängt von den Arbeitszeiten des Mitarbeiters ab. Stellt Ihr Unternehmen neue Aushilfen ein, können Sie, je nach gewählter Arbeitszeit, von vornherein die Weichen richtig stellen:

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