Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt ist.
Hat der Mitarbeiter im aktuellen Kalenderjahr die Zeitgrenze als Aushilfe in Ihrem oder in einem anderen Unternehmen bereits ausgeschöpft, ist eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich.
Welche Zeitgrenze gilt
Ob Sie bei einer Aushilfe die Arbeitstage- oder die Monatsgrenze ansetzen, hängt von den Arbeitszeiten des Mitarbeiters ab. Stellt Ihr Unternehmen neue Aushilfen ein, können Sie, je nach gewählter Arbeitszeit, von vornherein die Weichen richtig stellen: