Checkliste

So prüfen Sie, ob tatsächlich ein Mobbingfall vorliegt

Mobbing am Arbeitsplatz liegt vor, wenn es sich um berufliche Streitigkeiten handelt. Als Arbeitgeber müssen Sie auch handeln, wenn es zu privaten Streitigkeiten zwischen Ihren Arbeitnehmern kommt. Einmalige Vorfälle sind kein Mobbing. Schikanen im Job gelten nur dann als Mobbing, wenn sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen.
WORD

Hildegard Gemünden

17.02.2026

Downloads

  • So prüfen Sie, ob tatsächlich ein Mobbingfall vorliegt

Prüfen Sie mit dem angefügten Schnell-Check, ob tatsächlich Mobbinghandlungen vorliegen könnten:

Müssen Sie ein- oder mehrfach mit Ja antworten, liegt eine typische Mobbinghandlung vor. Sie müssen sich also sofort um den Einzelfall kümmern und das Mobbingopfer schützen!

Immer wieder taucht auch der Begriff Bossing auf, eine besondere Mobbingform, bei der ebenfalls Psychoterror am Arbeitsplatz ausgeübt wird. Hier ist es der Vorgesetzte, der mobbt. Oft in der Form, dass

•   das Opfer vom Vorgesetzten vor den Arbeitskollegen öffentlich lächerlich gemacht wird oder

•    dem Mitarbeiter Arbeit gegeben wird, die nicht bewältigt werden kann.

Bossing wir leider oft dazu benutzt, um unliebsame oder unkündbare Mitarbeiter zu einer Kündigung zu bewegen oder die Bereitschaft für einen Aufhebungsvereinbarung zu erreichen. Bossing kann dazu führen, dass der Mitarbeiter Schmerzensgeldansprüche geltend macht. Also: Finger weg vom Bossing!