FRAGE
Wir gewähren unseren Mitarbeitern 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Außerdem gibt es seit Neuestem zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter: 1 Zusatztag ab 50 Jahren, 2 Tage ab 55 Jahren und 3 Tage ab 60 Jahren. Das ist eine Maßnahme, um ältere Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Dürfen wir diese zusätzlichen Urlaubstage auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte anrechnen? Wie müssten wir rechnen, wenn die Schwerbehinderung erst im Lauf des Kalenderjahres festgestellt wird?