FRAGE
Seit diesem Jahr fällt unser Unternehmen aus dem U1-Arbeitgeberverfahren raus, weil wir zu viele Mitarbeiter beschäftigen. Das finden wir bedauerlich. Können wir freiwillig teilnehmen?
Seit diesem Jahr fällt unser Unternehmen aus dem U1-Arbeitgeberverfahren raus, weil wir zu viele Mitarbeiter beschäftigen. Das finden wir bedauerlich. Können wir freiwillig teilnehmen?