„Dürfen wir Nachtzuschläge auf den Mindestlohn anrechnen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Einige unserer Mitarbeiter arbeiten überwiegend nachts. Sie erhalten einen Grundlohn von 12 € pro Stunde und zusätzlich Nachtzuschläge für Arbeiten von 20 bis 6 Uhr. In der Zusammenrechnung überschreiten sie den Mindestlohn von derzeit 12,41 € pro Stunde. Aber ist diese Berechnung richtig? Dürfen wir den Nachtzuschlag auf den Mindestlohn anrechnen?

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