FRAGE
Einige unserer Mitarbeiter arbeiten überwiegend nachts. Sie erhalten einen Grundlohn von 12 € pro Stunde und zusätzlich Nachtzuschläge für Arbeiten von 20 bis 6 Uhr. In der Zusammenrechnung überschreiten sie den Mindestlohn von derzeit 12,41 € pro Stunde. Aber ist diese Berechnung richtig? Dürfen wir den Nachtzuschlag auf den Mindestlohn anrechnen?