FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter möchte in Altersteilzeit gehen, und zwar im Blockmodell mit einem Jahr voller Arbeit und einem Jahr Freizeit. Welche Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen müssen wir dann bezahlen und was bekommen wir davon erstattet? Im Internet haben wir zudem gelesen, dass die Blockzeitvariante der Altersteilzeit zum 1.1.2024 eingeschränkt wurde und zum 1.1.2029 ganz entfallen wird. Was bedeutet das konkret für uns?