Praxis-Hilfe
Ein Mitarbeiter erkrankt während seiner Freistellung? So gehen Sie vor
Erkranken Beschäftigte während eines Urlaubs, können sie die bereits genehmigten Urlaubstage „zurückgeben“. Während einer Freistellung, bei der ein Mitarbeiter das Guthaben aus einem Langzeitkonto beansprucht, funktioniert das aber nicht (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln vom 10.4.2025, Az. 3 SLa 629/24). Gerade jetzt während der Erkältungszeit hat das Urteil viel praktische Relevanz.
Britta Schwalm
20.02.2026
·
1 Min Lesezeit
Der Sachverhalt
Ein Beschäftigter schloss mit seiner Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag. Dieser beinhaltete den Ausgleich eines Zeitguthabens von 31 Tagen aus einem Langzeitkonto des Arbeitnehmers. Im einschlägigen Tarifvertrag ist geregelt, dass Langzeitkonten unter Beachtung der betrieblichen Erfordernisse insbesondere der persönlichen Lebensarbeitszeitplanung des einzelnen Beschäftigten dienen.
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