FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter hat seinen Urlaub eigenmächtig um 3 Tage verlängert. Einen plausiblen Grund hierfür hat er nicht genannt. Er hat auch keine Krankschreibung vorgelegt. Können wir die 3 Tage auf seinen Resturlaub anrechnen oder sein Monatsgehalt kürzen? Wie berechnen wir eine Gehaltskürzung richtig?