Bei Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung handelt es sich immer um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt. In welcher Höhe Sie die Abgaben abführen, hängt allerdings davon ab, ob es sich bei der jeweiligen Zuwendung um eine Einmalzahlung (bzw. steuerrechtlich um einen sonstigen Bezug) oder um laufendes Entgelt handelt:
1. Einfach ist die Beurteilung beim Urlaubsentgelt. Da Sie dieses als Fortsetzung des Arbeitsentgelts bezahlen, teilt es in der Regel auch dessen Schicksal als laufendes Arbeitsentgelt. Sie rechnen die Urlaubsvergütung dem Entgeltzahlungszeitraum zu, in dem es bezahlt wird.