Eintritt ab dem 1.7.: Warum Sie in diesem Fall nicht den vollen Urlaubsanspruch gewähren müssen

Der 1.7. ist für Sie als Personalverantwortlichen ein besonders wichtiges Datum: Der Stichtag entscheidet bei Neueinstellungen beispielsweise darüber, wie viel Urlaub ein neuer Mitarbeiter im aktuellen Jahr erhält.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Den vollen Urlaubsanspruch bekommt ein Beschäftigter erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Mitarbeiter, deren Beschäftigung am 1.7. eines Jahres oder später beginnt, erreichen diese Wartezeit nie. Denn am 31.12. ist das aktuelle Urlaubsjahr schon wieder vorbei. Für die 6-monatige Wartezeit fehlt damit mindestens ein Tag.

Tipp

Führen Sie gerade Bewerbungsverfahren durch oder geht es bei Neuzugängen um deren Start im Unternehmen, sollte der Starttermin möglichst auf den 1.7. oder später gelegt werden. Damit können Sie eine ganze Menge Urlaub „einsparen“.

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