Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, hat den „gelben Zettel“ mittlerweile endgültig abgelöst. Das Verfahren zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern wurde zum 1.1.2025 erweitert. Lesen Sie hier, welche Rückmeldungen Sie in welchen Fällen erhalten und wie Sie richtig reagieren.

Britta Schwalm

18.07.2025 · 5 Min Lesezeit

Diese Rückmeldungen erhalten Sie aktuell – und so gehen Sie mit ihnen um

Bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters erhalten Sie grundsätzlich keine ärztliche Bescheinigung mehr von diesem. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer müssen Ihnen bzw. dem zuständigen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen umgehend (beispielsweise telefonisch) Bescheid geben, wenn sie arbeitsunfähig sind. Den Nachweis hierfür rufen Sie anschließend über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) ab (§ 5 Abs.1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)) ab. Die Krankenkasse meldet dann zurück, welche Daten ihr vorliegen.

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