Elektronische Arbeitszeiterfassung: Sie dürfen vorab festgelegte Pausen automatisch abziehen
Wie genau muss Ihre Arbeitszeiterfassung aussehen? Das fragen wir uns, seit das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor fast 2 Jahren entschieden hat, dass Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ein Gesetzentwurf hierzu ist vor gut einem Jahr aufgetaucht und wieder in der Versenkung verschwunden. Immerhin zeigt das Landesarbeitsgericht (LAG) Saarland mit seinem Urteil vom 29.11.2023 (2 Sa 82/21), unter welchen Voraussetzungen Sie die gesetzlichen Pausen von der erfassten Arbeitszeit abziehen dürfen, obwohl Ihre Mitarbeiter sich hierfür nicht „ausgestempelt“ haben.
Britta Schwalm
07.05.2025
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6 Min Lesezeit
Der Fall: Mitarbeiterin behauptet, keine Pausen gemacht zu haben
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der in einer Klinik beschäftigten Assistenzärztin betrug montags bis freitags je 6 Stunden. Tatsächlich arbeitete sie in der Regel länger, sodass sie an den betroffenen Tagen nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu 30 Minuten Pause verpflichtet war.
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