Der Fall: Arbeitgeber zahlt nur den Grundlohn
Das Gehalt einer bei einem Wach- und Sicherheitsunternehmen beschäftigten Werkschutzfachkraft berechnete sich nach den geleisteten Arbeitsstunden. Wenn dieser Mitarbeiter entsprechend eingeteilt war, erhielt er zusätzlich zum Stundenlohn Zuschläge für Nacht- bzw. Sonntagsarbeit sowie eine Schichtleiterzulage. Als er für eine Woche erkrankte, errechnete der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nach der Formel Stunden-Grundlohn × dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitsstunden. Der Mitarbeiter meinte jedoch, ihm stünden auch Zuschläge für die Nacht- und Sonntagsdienste sowie die Schichtleitertätigkeiten zu, für die er laut Dienstplan bereits eingeteilt war.