Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen zum 31.1.2026. Müssen wir eine Arbeitsbescheinigung nach Beendigung der Beschäftigung auf jeden Fall elektronisch an die Arbeitsagentur verschicken?
Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen zum 31.1.2026. Müssen wir eine Arbeitsbescheinigung nach Beendigung der Beschäftigung auf jeden Fall elektronisch an die Arbeitsagentur verschicken?