FRAGE
Wir haben vor einigen Wochen mit einem Bewerber einen Arbeitsvertrag geschlossen, wonach sein Arbeitsverhältnis am 1.8. beginnen soll. Trotz seiner Unterschrift macht er jetzt einen Rückzieher. Er hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass er die Stelle nicht antreten wird. Können wir die Sache damit auf sich beruhen lassen? Oder brauchen wir noch eine schriftliche Kündigung von ihm, die wir dann bestätigen?